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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.1991 - L 11 Ka 46/91   

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https://dejure.org/1991,14448
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.1991 - L 11 Ka 46/91 (https://dejure.org/1991,14448)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.05.1991 - L 11 Ka 46/91 (https://dejure.org/1991,14448)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Mai 1991 - L 11 Ka 46/91 (https://dejure.org/1991,14448)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerspruchsfrist; Begründung; Widerspruch; Berufung; Zulassung; Vertragsarzt; Berufungsausschuß; Krankenversicherung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2009 - L 3 KA 117/08

    Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung aufgrund der fehlenden

    Auch wenn bei Sonderregelungen zu beachten ist, dass die Verfahren der Ausschüsse in Zulassungsangelegenheiten gemäß § 98 Abs. 2 Nr. 3 SGB V entsprechend den Grundsätzen des Vorverfahrens in der Sozialgerichtsbarkeit zu regeln sind, sind Abweichungen in Einzelpunkten, soweit diese sachlich gerechtfertigt sind, zulässig (BSG a.a.O. mit Hinweis auf LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Mai 1991, Az.: L 11 KA 46/91, Breithaupt 1992, 174, 175).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2003 - L 11 B 47/03

    Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmeregelung bestimmte fachärztliche Leistungen

    Auch wenn nach dieser Bestimmung das Verfahren der Ausschüsse entsprechend den Grundsätzen des Vorverfahrens in der Sozialgerichtsbarkeit zu regeln ist, werden dadurch Verschärfungen des Verfahrensrechts in einzelnen Punkten nämlich nicht ausgeschlossen (ebenso BSG, Urt. v. 09.06.1999 - B 6 KA 76/97 R - SozR 3-5520 § 44 Nr. 1; Senat, Urt. v. - Breith 1992, 174, 175; jeweils zum in § 44 Ärzte-ZV geregelten Erfordernis, den Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist zu begründen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2002 - L 10 KA 3/02

    Rechtmäßigkeit der Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung;

    Auf den Hinweis des Beklagten (Schriftsatz vom 27.04.2000), der Widerspruch sei entgegen der Vorschrift des § 44 Ärzte-ZV und der im angefochtenen Beschluss enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung nicht innerhalb der Widerspruchsfrist begründet worden, was unter Berücksichtigung der Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 09.06.1999 - B 6 KA 76/97 R - und des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) vom 22.05.1991 - L 11 Ka 46/91- zur Unzulässigkeit des Rechtsbehelfs führe, entgegnete der Kläger (Schriftsatz vom 09.05.2000), die genannten Entscheidungen beträfen Widersprüche, die erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist eingelegt worden seien.
  • SG Karlsruhe, 24.02.2016 - S 4 KA 2628/14

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Frist für Zahlung der Widerspruchsgebühr nach

    Auch wenn bei Sonderregelungen zu beachten ist, dass die Verfahren der Ausschüsse in Zulassungsangelegenheiten gemäß § 98 Abs. 2 Nr. 3 SGB V entsprechend den Grundsätzen des Vorverfahrens in der Sozialgerichtsbarkeit zu regeln sind, sind Abweichungen in Einzelpunkten, soweit diese sachlich gerechtfertigt sind, zulässig (BSG a.a.O. mit Hinweis auf LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Mai 1991, Az.: L 11 KA 46/91, Breithaupt 1992, 174, 175).
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